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HACCP - Hazard Analysis Critical Control Point

 

Wer ist betroffen?  

Unternehmen, die gewerbsmäßig Lebensmittel und Bedarfsgegenstände herstellen, behandeln und vertreiben (insbesondere Lebensmittelhersteller, Lebensmittelhandel, Gastronomie, Großküchenbetriebe und deren Zulieferindustrie, z.B. Verpackungsmaterialhersteller) und Unternehmen, die die Konformität ihrer Präventivkonzepte zur gesundheitlichen Risikoanalyse neutral, kompetent und kritisch begutachten lassen und nachweisen wollen. 

HACCP (Hazard Analysis and Critical Control Points) ist eine systematische Methode zur Analyse von Prozessen in der Nahrungsmittelindustrie. Sie dient der Identifizierung von Risiken und Festlegung von kritischen Kontrollpunkten sowie Überwachungsmaßnahmen, welche notwendig sind, um Ihre Kunden vor unsicheren Nahrungsmitteln zu schützen. HACCP basiert auf den „Codex Alimentarius“, entwickelt von der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen und der Weltgesundheitsorganisation (WHO). In vielen Ländern, wie auch Deutschland und Österreich, ist ein HACCP System für Unternehmen, die Lebensmittel gewerbsmäßig herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, gesetzlich vorgeschrieben.

Als Voraussetzung für ein funktionierendes HACCP System müssen sogenannte „Good Hygiene Practice“ (GHP) und „Good Manufacturing Practice“ (GMP) berücksichtigt werden. Diese stellen die Grundlage und die Werkzeuge für ein funktionierendes HACCP System dar. Die „Good Hygiene Practice“ verfolgt die Nahrungsmittelkette von der Ernte bis zum Verbraucher. Sie legt auch die Hygienebedingungen für die Produktion von Nahrungsmitteln fest. „Good Manufacturing Practice“ ist das Werkzeug zur Qualitätssicherung. Diese Regeln sind oft gesetzlich festgeschrieben, meist auf der Basis des „Codex Alimentarius”, oder werden von Ihnen selber bzw. Ihren Kunden festgelegt.

 
 
 
 
 

Was lässt sich erreichen?

  • Integration moderner Verfahren der Risikoanalyse und von Präventivkonzepten unter dem Aspekt des Gesundheitsschutzes des Verbrauchers in das bestehende Managementsystem

  • Erfüllung der Forderungen von § 4, Abs. 1 und 2 der LMHV, des DS 3027 : 1997 und ggf. darüber hinausgehende gesetzliche Forderungen (LMBG)

  • höhere Produktsicherheit und geringere Produkthaftungsrisiken  

  • deutliche Verbesserung der Vertrauensbasis zwischen Kunden, Lieferanten und Überwachungsbehörden, jedoch kein Ersatz für die behördliche Überwachung  

  • systematische Analyse, Verwirklichung von sicheren und effizienteren Prozessabläufen im Sinne der Nahrungsmittelsicherheit und Lenkung der Prozesse, um Risiken bezüglich Hygiene und der Gesundheitsgefährdung des Verbrauchers rechtzeitig zu entdecken, diese zu beherrschen und wirksame Präventivmaßnahmen festzulegen  

  • Vorbeugung gegen Produkthaftungsfälle.

Die Kombination mit einem Managementsystem:
Mit der Kombination von HACCP, GHP, GMP mit Managementsystemelementen wie z.B. in der ISO 9001 festgelegt, ergibt sich ein umfassendes Food Safety Managementsystem. 

 

 
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