Wer ist betroffen?
Unternehmen (Hersteller und Vertriebsorganisationen), die Medizinprodukte unter eigenem Namen oder Markenzeichen in den Verkehr bringen und für welche die Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte die Genehmigung eines Qualitätssicherungssystems durch eine benannte Stelle vorsieht.
Quelle: www.dqs.de
Was lässt sich erreichen?