Wer ist betroffen?
Prüforganisationen, die Kalibrierungen durchführen und diese Arbeiten nachweislich sach- und fachgerecht erledigen wollen.
Neben der fachlichen Qualifikation muss die Leitung des Laboratoriums ein Qualitätsmanagementsystem einführen, umsetzen und aufrechterhalten, das seinem Tätigkeitsbereich angemessen ist. Das Laboratorium muss seine grundsätzlichen Regelungen, Systeme, Programme, Verfahren und Anleitungen in dem erforderlichen Umfang schriftlich niederlegen, um die Qualität der Kalibrierergebnisse zu sichern. Die Dokumentation des Systems muss dem betroffenen Personal vermittelt und von ihm verstanden werden, ihm zur Verfügung stehen und von ihm umgesetzt werden.
Das Laboratorium muss Verfahren zur Lenkung aller Dokumente (Dokumente internen und externen Ursprungs), die zu seinem Qualitätsmanagementsystem gehören, einführen und aufrechterhalten. Dazu gehören Dokumente, wie Vorschriften, Normen, andere normative Dokumente, Kalibrierverfahren sowie Zeichnungen, Software, Spezifikationen, Anleitungen und Handbücher.
Die Leitung des Laboratoriums muss regelmäßig und übereinstimmend mit einem bestimmten Programm und Verfahren eine Bewertung seines Qualitätsmanagementsystems und seiner Kalibriertätigkeiten vornehmen, um deren dauerhafte Eignung und Wirksamkeit sicherzustellen und um alle notwendigen Änderungen oder Verbesserungen einzuführen.
DIN EN ISO/IEC 17025, Ausgabe:2000-04
Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien (ISO/IEC 17025:1999); Dreisprachige Fassung EN ISO/IEC 17025:2000
Quelle: http://www.dakks.de/
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