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Jürgen P. Bläsing

Maschinenrichtlinie
2006/42/EG

Produktivität und Qualität am Arbeitsplatz durch  Sicherheit und Gesundheitsschutz
Anforderungen an Konstruktion und Bau von Maschinen

Hersteller, deren Beauftragte, Konstrukteure, Fertigungsfachleute und Qualitätssicherer im Maschinenbau müssen die neuen Anforderungen kennen und verbindlich einhalten. Zahlreiche Änderungen gegenüber der bestehenden Richtlinie erfordern aktuelles Wissen.

1. Auflage 2009, 104 Seiten, 36 Abbildungen, über 100 Fragen und Antworten, Stichwortverzeichnis, Normen und Richtlinienverzeichnis, Format A5, Spiralbindung, EUR 48,20 (+ Mehrwertsteuer und Versand)

 


 

Jürgen P. Bläsing

Workbook

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Produktivität und Qualität am Arbeitsplatz durch Sicherheit und Gesundheitsschutz

Anforderungen an Konstruktion und Bau von Maschinen

Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz haben seit vielen Jahren große Bedeutung. Die kontinuierliche Abnahme von Unfällen an den Arbeitsplätzen ist auch ein Beweis dafür, dass die vielfältigen Überlegungen der Konstrukteure von Maschinen und Anlagen ihre positive Wirkung zeigen. Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle weiterhin drastisch zu senken, ist eine menschengerechte Strategie für die Steigerung von Produktivität Qualität unserer Unternehmen. Dafür steht auch die „Maschinenrichtlinie“.

Mit der ersten Herausgabe der Richtlinie im Jahre 1989 begann für die Hersteller in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft und für alle, die in den attraktiven Wirtschaftsraum liefern wollten, eine neue Ära. Integrierte Sicherheit ist zum Schlüsselbegriff des neuen Verständnisses geworden, wie Maschinen konstruiert und gebaut sein müssen, um dem steigenden Gesundheitsbedürfnis der Benutzer gerecht zu werden. Mit der Übernahme der Richtlinie in die nationale Gesetz­gebung wurden diese Anforderungen zu einem Muss. Die CE-Kennzeichnung ist heute ein anerkanntes und verlässliches Markenzeichen für Verbraucher und Benutzer.

1998 wurde die Richtlinie überarbeitet und im Jahre 2006 nach erneuter Überarbeitung als „Richtlinie 2006/42/EG“ neu gefasst. Aufgrund der langjährigen Erfahrungen wurden wesentliche Änderungen und Ergänzungen eingebracht, über die Hersteller, deren Bevollmächtigte, Konstrukteure, Produktionsfachleute und natürlich auch die Qualitäter informiert sein müssen. Dieses Workbook bietet dafür einen geeigneten Rahmen.

Mit über 100 Fragen (mit Antworten) findet jeder Interessierte schnell Zugang zur neuen Richtlinie und kann sich anhand der vertiefenden Originaltexte und der weiteren Hinweise das noch fehlende Wissen alleine oder gemeinsam mit anderen erarbeiten. Zahlreiche Abbildungen und ein umfangreiches Stichwortverzeichnis helfen dabei.

Inhaltsverzeichnis

Produktivität und Qualität am Arbeitsplatz, eine EU-Strategie

Die „neue“ Maschinenrichtlinie 2006/42/EG: Was sich geändert hat
Anwendungsbereich und Definitionen
Herstellerpflichten für Maschinen
Herstellerpflichten für unvollständige Maschinen
Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen
Risikobeurteilung
Dokumentation
Konformitätsbewertung
Konformitätserklärung
Herstellererklärung
Fristen

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG: Was man wissen muss (100 Fragen und Antworten)

 

Fragen (Beispiele)

 Verweise

1

Wie ist die Maschinenrichtlinie 2008/42/EG aufgebaut?

 

2

Welches Ziel verfolgt die Maschinenrichtlinie?

 

3

Wie trägt die Maschinenrichtlinie dazu bei, dass die sozialen Folgekosten durch Arbeitsunfälle verringert werden können?

 

4

Wie erfolgt eine gesetzliche Verankerung der Richtlinie 2008/42/EG in den deutschen Gesetzen?

 

5

Gibt es eine Übergangszeit für die Umstellung von der Richtlinie 95/16/EG auf die Richtlinie 2008/42/EG?

 

6

Wie kann die Maschinenrichtlinie den Benutzern mehr "Rechtssicherheit" geben?

 

7

Für welche technischen Einrichtungen gelten die Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2008/42/EG?

Artikel 1

8

Welche technischen Einrichtungen sind nicht von der Maschinenrichtlinie 2008/42/EG betroffen?

Artikel 1

9

Welche drei Eigenschaften machen im Sinne der Maschinenrichtlinie 2008/427EG eine "Maschine" aus?

Artikel 2

10

Was ist im Sinne der Maschinenrichtlinie 2008/42/EG eine "unvollständige Maschine"?

Artikel 2

11

Was bedeutet im Sinne der Maschinenrichtlinie das "Inverkehrbringen" einer Maschine?

Artikel 2

12

Was bedeutet im Sinne der Maschinenrichtlinie die "Inbetriebnahme" einer Maschine?

Artikel 2

13

Wer gilt im Sinne der Maschinenrichtlinie als "Hersteller" einer Maschine?

Artikel 2

14

Wer gilt im Sinne der Maschinenrichtlinie als "Bevollmächtigter" des Herstellers?

Artikel 2

15

Was ist im Sinne der Maschinenrichtlinie eine "harmonisierte Norm"?

Artikel 2

16

Wie heißen die europäischen "Normenorganisationen"?

Artikel 2

17

Was bedeutet im Sinne der Maschinenrichtlinie "Marktaufsicht"?

Artikel 4

18

Was muss der Hersteller einer Maschine vor dem "Inverkehrbringen" tun, um die Festlegungen der Maschinenrichtlinie zu erfüllen?

Artikel 5

19

Was muss der Hersteller einer unvollständigen Maschine vor dem "Inverkehrbringen" tun, um die Festlegungen der Maschinenrichtlinie zu erfüllen?

Artikel 13

20

Unter welcher Voraussetzung darf eine Maschine, die die Anforderungen der Maschinenrichtlinie nicht oder noch nicht erfüllt, in einer "Ausstellung" gezeigt werden?

Artikel 6

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG: Aufbau und Inhalt
Begründung der Maschinenrichtlinie (Auszug)

Die Artikel der Maschinenrichtlinie (Auszug)
Artikel 1 Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Spezielle Richtlinien
Artikel 4 Marktaufsicht
Artikel 5 Inverkehrbringen und Inbetriebnahme
Artikel 6 Freier Warenverkehr
Artikel 7 Konformitätsvermutung und harmonisierte Normen
Artikel 8 Spezifische Maßnahmen
Artikel 9 Besondere Maßnahmen für Maschinen mit besonderem Gefahrenpotenzial
Artikel 11 Schutzklausel
Artikel 12 Konformitätsbewertungsverfahren für Maschinen
Artikel 13 Verfahren für unvollständ
ige Maschinen
Artikel 14 Benannte Stellen
Artikel 15 Installation und Verwendung der Maschinen
Artikel 16 CE-Kennzeichnung
Artikel 17 Nicht vorschriftsmäßige Kennzeichnung
Artik
el 23 Sanktionen
Artikel 26 Umsetzung

Anhang I: Anforderungen an Konstruktion und Bau von Maschinen (Auszug)
Allgemeine Grundsätze
1. Grundlegende Anforderungen
1.1 Allgemeines
1.2 Steuerungen und Befehlseinrichtungen
1.3. Schutzmaßnahmen gegen mechanische Gefährdungen
1.4. Anforderungen an Schutzeinrichtungen
1.5. Risiken durch sonstige Gefährdungen
1.6. Insta
ndhaltung
1.7 Informationen

2. Zusätzliche Anforderungen an bestimmte Maschinengattungen
2.1. Nahrungsmittel und kosmetische oder pharmazeutische Erzeugnisse
2.2. Handgehaltene und/oder handgeführte tragbare Maschinen
2.3. Bearbeitung von Holz und ähnlichen Werkstoffen

3. Gefährdungen, die von der Beweglichkeit von Maschinen ausgehen
3.1. Allgemeines
3.2. Bedienerplätze
3.3. Steuerung
3.4. Schutzmaßnahmen gegen mechanische Gefährdungen
3.5. Schutzmaßnahmen gegen sonstige Gefährdungen
3.6 Informationen und Angaben

4. Durch Hebevorgänge bedingten Gefährdungen
4.1. Allgemeines
4.2. Maschinen, die nicht durch menschliche Kraft angetrieben werden
4.3. Information und Kennzeichnung
4.4. Betriebsanleitung

5. Maschinen, die zum Einsatz unter Tage bestimmt sind
5.1. Risiken durch mangelnde Standsicherheit
5.2. Bewegungsfreiheit
5.3. Stellteile
5.4. Anhalten der Fahrbewegung
5.5. Brand
5.6. Emissionen von Abgasen

6. Gefährdungen durch das Heben von Personen
6.1. Allgemeines
6.2. Stellteile
6.4. Maschinen, die feste Haltestellen anfahren
6.5. Kennzeichnung

Anhang II Erklärungen (Auszug)
1. Inhalt
A. EG-Konformitätserklärung für eine Maschine
B. Erklärung für den Einbau einer unvollständigen Maschine
2. Aufbewahrungsfrist

Anhang III CE-Kennzeichnung (Auszug)

Anhang IV Kategorien von Maschinen

Anhang V Nicht erschöpfende Liste der Sicherheitsbauteile

Anhang VI Montageanleitung für eine unvollständige Maschine

Anhang VII Technische Unterlagen (Auszug)
A Technische Unterlagen für Maschinen
B. Spezielle technische Unterlagen für unvollständige Maschinen

Anhang VIII Bewertung der Konformität mit interner Fertigungskontrolle (Auszug)

Anhang IX EG-Baumusterprüfung (Auszug)

Anhang X Umfassende Qualitätssicherung (Auszug)
1. Allgemeines
2. Qualitätssicherungssystem
3. Überwachung unter der Verantwortung der benannten Stelle
4. Unterlagen

Anhang XI Mindestkriterien für die Benennung der Stellen (Auszug)

Anhang XII Entsprechungstabelle (Auszug)

Nützliches im Anhang
Was man wissen muss: 100 Fragen und Antworten
Normen zur Maschinensicherheit
Europäische Richtlinien
Nationale Gesetze und Verordnungen
Internetquellen zur Maschinenrichtlinie
Sonstige Quellen
Stichwortverzeichnis

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