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Beratung Managementsysteme
Medizinproduktehersteller Richtlinie 93/42/EWG über 
Medizinprodukte Anhang II, V, VI

Wer ist betroffen?

Unternehmen (Hersteller und Vertriebsorganisationen), die Medizinprodukte unter eigenem Namen oder Markenzeichen in den Verkehr bringen und für welche die Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte die Genehmigung eines Qualitätssicherungssystems durch eine Benannte Stelle vorsieht.

Was lässt sich erreichen?
  • Nachweis der Erfüllung gesetzlicher Forderungen
  • Zugang zum europäischen Binnenmarkt
  • Verwirklichung der Qualitätspolitik und von Unternehmenszielen
  • Verbesserung der Qualität der Leistungen Transparenz und Klarheit der innerbetrieblichen Abläufe
  • Fehlervermeidung statt Fehlerkorrektur
  • Zeit- und Kostenersparnis
Quelle: www.dqs.de   

Wir beraten und unterstützen bei der Einführung und der Weiterentwicklung 
von Managementsystemen in Ihrem Unternehmen.

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