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| Entsorgungsfachbetriebeverordnung | EfbV |
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Wer ist betroffen? Unternehmen,
die als eigenständige Betriebe oder
Betriebseinheiten gewerbsmäßig für
andere Abfälle einsammeln, befördern,
lagern, behandeln, verwerten oder
beseitigen und nachweislich die hohen
Forderungen der EfbV im Rahmen des § 52
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
erfüllen.
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Was lässt
sich erreichen?
Entsorgungsfachbetriebe haben nach gesetzgeberischem Willen insbesondere folgende Vorteile:
Marktvorteile ergeben sich durch
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| Quelle: www.dqs.de | |
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Wir
beraten und unterstützen bei der
Einführung und der
Weiterentwicklung Wir trainieren Ihre Mitarbeiter. |
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